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​​Termine und Kosten:

 

Kosten:

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Private Krankenversicherung, Beihilfe, Zusatzversicherung

Die Grundlage der Kostenabrechnung ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).

Eine Erstattung der Behandlungskosten kann nicht bzw. nicht in vollem Umfang gewährleistet werden.

Grundsätzlich übernehmen die privaten Krankenversicherungen, die Beihilfestellen und die Zusatzversicherungen jedoch einen großen Teil der Behandlungskosten.

 

Gesetzliche Krankenkassen

In der Regel werden die Kosten der Behandlung durch einen Heilpraktiker nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Bitte erkundigen Sie sich bereits im Vorfeld bei Ihrer Krankenversicherung oder Zusatzversicherung, ob diese die Kosten übernimmt. Werden die Behandlungskosten nur teilweise erstattet, sind Sie (der Patient) selbst für die Zahlung des Differenzbetrages zuständig.

 

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Termine:

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Termine vergebe ich nach telefonischer Vereinbarung oder per email-Anfrage und Bestätigung.

Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie, diesen spätestens 24 Stunden vor Behandlungsbeginn abzusagen.

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